Ländliches Wohnungsrenovierungs -programm

(Vidéki Otthonfelújítási Program) Unterstützung bis zu 3 Millionen Forint + zinsgünstiger Kredit! 

Möchten Sie Ihr Zuhause mit staatlicher Unterstützung renovieren?
Das Ländliche Wohnungsrenovierungsprogramm ist auch in 2025 verfügbar! Familien mit Kindern, die in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern leben, können für die Modernisierung ihres Zuhauses bis zu 3 Millionen Forint als nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.

Was beinhaltet das das Programm??

Bis zu 3 Millionen Forint

Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 3 Millionen Forint, der zu gleichen Teilen für Materialkosten und Arbeitslohn verwendet werden kann.

50 % Förderung

Bis zu 50 % der durch Rechnungen nachgewiesenen Renovierungskosten können durch die Förderung abgedeckt werden. Der vollständige Zuschussbetrag ist bei einer Gesamtkostenhöhe von maximal 6 Millionen Forint verfügbar.

Fast für alles verwendbar

Die Förderung kann für zahlreiche Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten genutzt werden – zur Modernisierung, Erweiterung von Komfortfunktionen oder zur Steigerung der Energieeffizienz.

Weitere Fördermöglichkeiten verfügbar

Es steht auch eine zinsgünstige Kreditmöglichkeit zur Verfügung, die bis zu 6 Millionen Forint betragen kann, um die Vorfinanzierung der Renovierungskosten zu erleichtern.

Die Bedingungen
des Programms:

Wohnort in einer Gemeinde mit weniger als 5000 Einwohnern

Die Immobilie, für die der Zuschuss beantragt wird, muss im eigenen Besitz sein.

Krankenversicherungsverhältnis

Mindestens ein Jahr ununterbrochenes Sozialversicherungsverhältnis ist erforderlich. Bei gemeinsamer Beantragung muss mindestens eine Person diese Voraussetzung erfüllen.

Elternteil oder Rentner

Ein Elternteil mit mindestens einem Kind unter 25 Jahren oder eine pensionierte Person ist erforderlich.

Schuldenfreiheit

Die Antragsteller müssen schuldenfrei sein (keine offenen öffentlichen Abgaben).

Eigentum

Der/die Antragsteller und das/die Kind(er) müssen zusammen mindestens 50 % Eigentumsanteil an der zu renovierenden Immobilie besitzen.

Frühere Förderung

Auch Personen, die zuvor teilweise die Wohnungsrenovierungsförderung in Anspruch genommen haben, können die verbleibende Förderung beantragen.

Familienstand

Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende, Verheiratete, Geschiedene sowie Personen in einer Lebenspartnerschaft.

Möglichkeit zur Aufnahme eines zinsgünstigen Kredits:

Im Rahmen des Ländlichen Wohnungsrenovierungsprogramms kann ein zinsbegünstigter Kredit mit günstigen Konditionen beantragt werden:

  • Kreditbetrag: Maximal 6 Millionen Forint als wohnwirtschaftlicher Hypothekarkredit
  • Laufzeit: Bis zu 10 Jahre
  • Staatliche Zinsvergünstigung: 3 Prozentpunkte des effektiven Zinssatzes
  • Voraussichtlicher Zinssatz: 3,5–4 %

Wichtige Informationen:

  • Die Förderung erfolgt nachträglich, d. h., die für die Renovierung erforderlichen Mittel müssen zunächst vorfinanziert werden.
  • Der Staat erstattet ausschließlich 50 % der durch Rechnungen nachgewiesenen Renovierungskosten.
  • Die Förderung kann gemeinsam mit dem zinsgünstigen Kredit in Anspruch genommen werden, falls keine eigenen Ersparnisse vorhanden sind.
  • Personen, die zuvor bereits eine Wohnungsrenovierungsförderung in Anspruch genommen haben, sind nur bis zur Höhe des nicht genutzten Förderrahmens berechtigt.

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      Gyakori  kérdések

      Das Ländliche Renovierungsprogramm bietet staatliche Unterstützung für die Modernisierung von Häusern. Im Rahmen des Programms können 50 % der nachgewiesenen Material- und Arbeitskosten, maximal 3 Millionen Forint als nicht zurückzuzahlender Zuschuss beantragt werden. Der Zuschuss wird nachträglich ausgezahlt, sodass die Kosten im Voraus finanziert werden müssen.

      Der maximale Zuschuss kann bei Gesamtkosten von mindestens 6 Millionen Forint ausgeschöpft werden. Darüber hinaus kann ein zinsvergünstigtes Hypothekendarlehen von bis zu 6 Millionen Forint beantragt werden.

      Das Programm ist ausschließlich in Ortschaften mit weniger als 5000 Einwohnern verfügbar.

      • Die Immobilie befindet sich in einer Ortschaft mit weniger als 5000 Einwohnern.
      • Mindestens ein Elternteil zieht ein Kind unter 25 Jahren groß oder ist schwanger.
      • Rentner*innen
      • Ein durchgehendes Sozialversicherungsverhältnis von mindestens 1 Jahr ist erforderlich.
      • Der Antragsteller darf keine Steuerschulden über 5000 Forint haben.
      • Der Wohnsitz in der betroffenen Immobilie muss für 5 Jahre erhalten bleiben.

      Die Unterstützung kann für folgende Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten verwendet werden:

      • Errichtung oder Austausch von Versorgungsnetzen (Wasser, Gas, Strom).
      • Einrichtung eines Badezimmers oder einer Toilette.
      • Modernisierung der Heizungsanlage, einschließlich erneuerbarer Energien.
      • Außenwandanstrich und -isolierung.
      • Austausch von Fenstern und Türen, Installation von Sonnenschutzsystemen.
      • Renovierung oder Isolierung des Daches.
      • Installation von Klimaanlagen.
      • Installation von Solaranlagen.
      • Renovierung von Innenräumen, Anstrich, Austausch von Bodenbelägen.
      • Gestaltung des Außenbereichs: Zaunbau, Pflasterung, Garagenbau.
      • Barrierefreiheit.

      Die Unterstützung ist voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 verfügbar und kann spätestens bis zum 30. Juni 2026 beantragt werden.

      Die Anträge müssen innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Arbeiten und Bezahlung der Rechnungen eingereicht werden.

      Der Antrag muss bei der Ungarischen Staatskasse (Magyar Államkincstár) eingereicht werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

      • Elektronisch über die Website der Staatskasse.
      • Per Post an die Adresse 1938 Budapest.
      • Persönlich bei den lokalen Kundendienststellen.

      Die Anträge werden innerhalb von 90 Tagen nach Eingang bearbeitet, bei elektronischer Einreichung innerhalb von 30 Tagen.

      Das Ländliche Renovierungsprogramm richtet sich hauptsächlich an Bewohner kleinerer Ortschaften, während nationale Programme in der Regel einem breiteren Publikum zugänglich sind. Das Ländliche Renovierungsprogramm erfordert Vorfinanzierung und konzentriert sich nicht unbedingt auf energetische Modernisierung.

      Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt nach Abschluss der Renovierungsarbeiten. Der Antragsteller muss die Material- und Arbeitskosten mit Rechnungen nachweisen. Nach Einreichung der Rechnungen erstattet der Staat 50 % der Kosten, maximal bis zu 3 Millionen Forint.

      Es ist wichtig, dass die Kosten im Voraus vom Antragsteller finanziert werden. Die Unterstützung wird von der Ungarischen Staatskasse nach Genehmigung des Antrags ausgezahlt.

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